Norm: AZG §2 Abs1 Z1KA-AZG §2 Z1NÖ L-BG §32 Abs1Nö LVBG
Rechtssatz: Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten sind immer dann als Arbeitszeit (hier iSd Bestimmungen § 2 Z 1 KA-AZG, § 32 Abs 1 NÖ L-BG, § 14 Abs 1 Nö LVBG) anzusehen, wenn sie aufgrund der Notwendigkeit, Arbeitskleidung ausschließlich im Betrieb (hier: Krankenhaus) zu wechseln, ein solches Maß an Fremdbestimmung aufweisen, dass eine arbeitsleistungsspez... mehr lesen...