Kärntner Umweltplanungsgesetz - K-UPG (K-UPG) Fundstelle

K-UPG - Kärntner Umweltplanungsgesetz - K-UPG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 30. September 2004 über die Umweltprüfung und
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne und
Programme im Land Kärnten (Kärntner Umweltplanungsgesetz - K-UPG)
StF: LGBl Nr 52/2004

Änderung

LGBl Nr 89/2005

LGBl Nr 24/2007 (DFB)

LGBl Nr 24/2016

1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Pläne und Programme

§ 4

Örtliche Raumplanung

§ 5

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

§ 6

Wasserversorgung und -entsorgung

§ 6a

Umgebungslärm

2. Abschnitt - Bestimmungen über das Verfahren

§ 7

Umweltbericht

§ 8

Konsultationsverfahren

§ 9

Grenzüberschreitende Konsultationen

§ 10

Entscheidungsfindung

§ 11

Bekanntgabe der Entscheidung

§ 12

Überwachung

3. Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 13

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 14

Landesgesetze

§ 15

In-Kraft-Treten

§ 16

Umsetzungshinweis

Anlage

 

In Kraft seit 17.11.2004 bis 31.12.9999
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