§ 1 K-SVFG

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.01.2015 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt die Leistung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der im Inland pflichtversicherten selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen/Künstler und von sonstigen Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler.

Stand vor dem 13.01.2015

In Kraft vom 01.01.2008 bis 13.01.2015

Dieses Bundesgesetz regelt die Leistung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der im Inland pflichtversicherten selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen/Künstler und von sonstigen Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler.

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