Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
Artikel II(LGBl Nr 67/2020) Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 06.07.2022
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