Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002 (K-MEKG 2002) Fundstelle

K-MEKG 2002 - Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 44/2024

1. Abschnitt - Allgemeiner Teil

§ 1

Persönlicher Geltungsbereich

§ 2

Wirkungsbereich und Zuständigkeiten

2. Abschnitt - Mutterschutz

§ 3

Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Maßnahmen bei Gefährdung

§ 5

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

§ 6

Verbotene Arbeiten

§ 7

Beschäftigungsverbot für stillende Mütter

§ 8

Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

§ 9

Verbot der Nachtarbeit

§ 10

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 11

Verbot der Leistung von Überstunden

§ 12

Ruhemöglichkeit

§ 13

Stillzeit

§ 14

Kündigungsschutz

§ 15

Sonderbestimmungen für provisorisch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 16

Befristete Dienstverhältnisse

§ 17

Entlassungsschutz

§ 18

Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

3. Abschnitt - Karenz für Dienstnehmerinnen

§ 19

Karenz

§ 20

Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater

§ 21

Aufgeschobene Karenz

§ 22

Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 23

Karenz bei Verhinderung des Vaters

§ 24

Gemeinsame Vorschriften zur Karenz

§ 25

Recht auf Information

4. Abschnitt - Teilzeitbeschäftigung für Dienstnehmerinnen,

Änderung der Lage der Dienstzeit

§ 26

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 27

Verfahren

§ 28

Karenz anstelle von Teilzeitbeschäftigung

§ 29

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung

§ 30

Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 31

Änderung der Lage der Dienstzeit

§ 32

Spätere Geltendmachung der Karenz

§ 33

Berechtigter Austritt

§ 34

Dienstnehmerinnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

5. Abschnitt - Karenz für Dienstnehmer

(Väter-Karenz)

§ 35

Väter-Karenz

§ 36

Teilung der Karenz zwischen Vater und Mutter

§ 37

Aufgeschobene Karenz des Dienstnehmers

§ 38

Karenz des Adoptiv- oder Pflegevaters

§ 39

Karenz bei Verhinderung der Mutter

§ 40

Kündigungs- und Entlassungsschutz

§ 41

Spätere Geltendmachung der Karenz durch den Dienstnehmer

§ 42

Gemeinsame Vorschriften zur Karenz und Recht auf Information

6. Abschnitt - Teilzeitbeschäftigung für Dienstnehmer, Änderung

der Lage der Dienstzeit

§ 43

Anspruch des Dienstnehmers auf Teilzeitbeschäftigung

§ 44

Verfahren

§ 45

Karenz des Dienstnehmers anstelle von Teilzeitbeschäftigung

§ 46

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Teilzeitbeschäftigung des Dienstnehmers

§ 47

Teilzeitbeschäftigung des Adoptiv- oder Pflegevaters

§ 48

Änderung der Lage der Dienstzeit und berechtigter Austritt

§ 49

Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

7. Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 50

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 51

Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

§ 52

Verweise

Art II (LGBl Nr 20/2007)Art römisch II Landesgesetzblatt Nr 20 aus 2007,)

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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