7. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit Abs 1a nichts anderes bestimmt, am 1. Juli 1997 in Kraft.
(1a) § 5 Abs 1, 3 und 4 treten am 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Die Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt.
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