Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Eine Verweisung in diesem Landesverfassungsgesetz auf eines der nachstehend angeführten Landesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
1.
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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