Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Artikel 74
Mit dem Inkrafttreten der Kärntner Landesverfassung nach Art. 73 Abs 1 tritt die Landesverfassung für das Land Kärnten, LGBl Nr 190/1974, in der Fassung der Landesverfassungsgesetze LGBl Nr 38/1975 und 48/1979, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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