Art. 72b K-LVG

Kärntner Landesverfassung - K-LVG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Eine Verweisung in diesem Landesverfassungsgesetz auf eines der nachstehend angeführten Landesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

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Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.03.2023 bis 22.12.2025
Eine Verweisung in diesem Landesverfassungsgesetz auf eines der nachstehend angeführten Landesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

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