Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich bis spätestens 30. Juni einen Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten vorzulegen, der zu veröffentlichen ist.
In Kraft seit 30.06.2017 bis 31.12.9999
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