Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle

K-LSG - Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschecho-slowakischen Republik, betreffend die Führung der österreichisch-tschecho-slowakischen Grenze und verschiedene, damit zusammenhängende Fragen.
StF: BGBl. Nr. 396/1922 (NR: GP I 304 AB 417 S. 48.)

Änderung

BGBl. Nr. 344/1975 (NR: GP XIII RV 1092 AB 1116 S. 109. BR: AB 1151 S. 333.)

BGBl. Nr. 1046/1994 (NR: GP XVIII RV 1504 AB 1725 S. 168. BR: AB 4828 S. 588.)

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen der Republik Österreich und der Tschecho-slowakischen Republik, von dem Wunsche geleitet, durch Abschluß eines Übereinkommens die endgültige Festsetzung der österreichisch-tschecho-slowakischen Staatsgrenze zu erleichtern und die Regelung verschiedener damit zusammenhängender Fragen zu beschleunigen, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

welche, nachdem sie gegenseitig ihre Vollmachten geprüft und richtig befunden haben, über nachstehende Bestimmungen übereingekommen sind:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1. 1. 1994

Siehe dazu auch:
1. Das gleichlautende Übereinkommen, BGBl. Nr. 396/1921;
2. Grenzstatut, BGBl. Nr. 303/1920;
3. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze, BGBl. Nr. 344/1975.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei) (K-LSG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LSG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 § 5 K-LSG