Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Gesetz vom 19. Juni 1970 über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen in Kärnten (Kärntner Landkreisvermögensgesetz) StF: LGBl Nr 121/1970
In Kraft seit 27.08.1970 bis 31.12.9999
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