§ 10 K-KStR 1998

K-KStR 1998 - Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

2. Abschnitt

Wirkungsbereich der Stadt

 

§ 10

Allgemeines

 

Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.

In Kraft seit 28.10.1998 bis 31.12.9999
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