Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Gemeindemitglieder sind jene Personen, die im Stadtgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Gemeindebürger sind die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 Wahlberechtigten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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