§ 7 K-KStR 1998

K-KStR 1998 - Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 7

Stadtwappen und Stadtsiegel

 

(1) Das Stadtwappen zeigt in Rot über grünem Schildfuß einen dreizinnigen, gequaderten, silbernen Stadtturm mit rundbogigem Tor, vor dem in halber Höhe ein grüner Lindwurm querüber nach rechts schwebt.

 

(2) Das Stadtsiegel enthält das Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee"; es ist einfärbig.

 

(3) Das Recht zur Führung des Stadtwappens haben die Verwaltungsstellen der Stadt und diejenigen, denen es verliehen worden ist.

In Kraft seit 28.10.1998 bis 31.12.9999
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