Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG (K-KBBG) Fundstelle

K-KBBG - Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 96/2024
  3. § 0 gültig von 01.03.2011 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 3/2017

1.Teil - Allgemeines

§ 

1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Teil – Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

1. Abschnitt – Aufgaben, Errichtung, Organisation und Betrieb von

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 

2 Aufgaben

§ 

2a Pädagogische Grundlagendokumente

§ 

3 Inklusion

§ 

3a Vorzeitige Aufnahme und Verlängerung des Besuchs

§ 

3b Sprachförderung und Sprachstandsfeststellung

§ 

4 Trägerin einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

§ 

5 Gebäude und Einrichtungen

§ 

6 Bewilligung

§ 

7 Voraussetzungen für die Bewilligung

§ 

8 Änderungen

§ 

9 Auflassung

§ 

10 Organisation von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 

11 Personelle Erfordernisse

§ 

12 Fortbildung des pädagogischen Personals

§ 

13 Leitung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

§ 

14 Kinderbildungs- und –betreuungsordnung

§

14a Ausschluss vom Besuch einer Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung

§ 

15 Kindergartenjahr

§ 

16 Aufsichtspflicht

§ 

16a Mitwirkung und Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 

16b Zusammenarbeit

§ 

16c Hospitieren und Praktizieren

§ 

17 Mitwirkung an der Kinder- und Jugendhilfe

§ 

17a Sonderformen

§ 

18 Aufsicht

§ 

19 Sperre einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung

1a. Abschnitt – Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsplätzen

§ 

19a Versorgungsauftrag

2. Abschnitt – Verpflichtendes Kindergartenjahr

§ 

20 Zielsetzung

§ 

20a Information über die Besuchspflicht

§ 

21 Besuchsverpflichtung und Kosten

§ 

22 (entfällt)

§ 

23 Kindergartenbesuch und Fernbleiben

§ 

24 Besuch gleichwertiger Einrichtungen und häusliche Erziehung

§ 

25 (entfällt)

3. Abschnitt – Anstellungserfordernisse für das pädagogische

Personal

§ 

26 Anwendungsbereich

§ 

26a Persönliche Anstellungserfordernisse

§ 

27 Fachliches Anstellungserfordernis für die Leiterin eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte

§ 

28 Fachliches Anstellungserfordernis für Elementarpädagoginnen

§ 

29 Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen

§ 

30 Fachliches Anstellungserfordernis für Kleinkinderzieherinnen

§ 

30a Fachliches Anstellungserfordernis für Kleinkinderzieherinnen in Förderkindergärten und Inklusionsgruppen

§ 

31 Fachliches Anstellungserfordernis für Hortleiterinnen

§ 

32 Fachliches Anstellungserfordernis für Pädagoginnen an Horten und Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen von Pflichtschulen bestimmt sind

§ 

33 Fachliches Anstellungserfordernis für Pädagoginnen an Sonderhorten und Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen von Sonderschulen bestimmt sind

§ 

34 Ersatzerfordernisse

§ 

35 Zeugnisse

4. Abschnitt – Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 

36 Allgemeine Voraussetzungen der Förderung für Kindergärten und Kindertagesstätten

§ 

37 Höhe des Elternbeitragsersatzes

§ 

38 Höhe des Landeszuschusses in Kindergärten

§ 

39 Höhe des Landeszuschusses in Kindertagesstätten

§ 

40 Jahresöffnungszeitenbonus

§ 

41 Förderabwicklung

§ 

42 Besondere Kindergartenförderung

§ 

42a Förderung von alterserweiterten Kindergruppen

§ 

42b Förderungen aufgrund von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG

§ 

42c Elternbeitragsersatz im verpflichtenden Kindergartenjahr

§ 

42d Förderung von Horten

3. Teil – Tagesbetreuung

1. Abschnitt – Tagesmütter und Tagesväter

§ 

43 Aufgabe

§ 

44 (entfällt)

§ 

45 Bewilligung

§ 

46 Fachliche und persönliche Eignung für Tagesmütter und Tagesväter

§ 

47 (entfällt)

§ 

48 Grundsätze der Tagesbetreuung

§ 

49 Sinngemäße Anwendung

2. Abschnitt – Förderung der Tagesbetreuung

§ 

50 Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern

§ 

51 Förderung von Anstellungsträgerinnen von Tagesmüttern und Tagesvätern

4. Teil – Gemeinsame Bestimmungen

§

51a Bewilligung von Ausbildungsträgerinnen

§

51b (entfällt)

§

51c Sonderregelungen bei Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz oder nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

§ 

52 Statistik

§

52a Bedarfsplanung

§ 

53 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 

54 Kostentragung

§ 

55 Befreiung von Verwaltungsabgaben

§ 

56 Aufgaben der Gemeinde

§ 

57 Strafbestimmungen

§ 

58 Verweisungen

§ 

59 Schlussbestimmungen

Übergangsrecht

 

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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