Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Wird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 K-GVG 2002
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 K-GVG 2002 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 K-GVG 2002