§ 27 K-GVG 2002 Anwendung der Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb

K-GVG 2002 - Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 - K-GVG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Wird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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