§ 27 K-GVG 2002 Anwendung der Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb

Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 - K-GVG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Für die Entscheidung der Grundverkehrsbehörden über einenWird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens geltengestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.2004 bis 31.12.2013

Für die Entscheidung der Grundverkehrsbehörden über einenWird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens geltengestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten