(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Grundverkehrsgesetz 1994 - K-GVG, LGBl Nr 104, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 81/1995, 45/2000 und 137/2001, außer Kraft.
In Kraft seit 01.04.2004 bis 31.12.9999
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