Kärntner Gratulationengesetz – K-GrG (K-GrG ) Fundstelle

K-GrG - Kärntner Gratulationengesetz – K-GrG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 13. März 2014, mit dem das Kärntner Gratulationengesetz – K-GrG erlassen wird
StF: LGBl. Nr. 15/2014

Präambel/Promulgationsklausel

              Inhaltsverzeichnis:

§ 1

Zielsetzung

§ 2

Gratulationen

§ 3

Datenverwendung

§ 4

Veröffentlichung

§ 5

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

In Kraft seit 03.04.2014 bis 31.12.9999
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