Unter Gratulationen im Sinne dieses Gesetzes fallen Glückwünsche an eine oder mehrere Personen insbesondere aus folgenden Anlässen:
a) | Geburt, | |||||||||
b) | Eheschließung, | |||||||||
c) | Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, | |||||||||
d) | besonderes Jubiläum eines Anlasses gemäß lit. a bis c, | |||||||||
e) | Begründung eines Wohnsitzes, | |||||||||
f) | besondere soziale Handlung. |
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