Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes oder des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 – EIWOG 2010 bezeichnet der Ausdruck:
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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