Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Dieses Gesetz regelt die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Kärnten und legt die sonstigen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsunternehmen fest.
In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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