Anl. 1/1 JKAB-V

JKAB-V - Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)Jahresabschluss unkonsolidiertKreditinstitute gemäß § 1 BWGKreditinstitute gemäß Paragraph eins, BWG
(ausgenommen Betriebliche Vorsorgekassen)gemäß § 1 JKAB-Vgemäß Paragraph eins, JKAB-V

(Anm.: Anlage A1 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage A1 ist als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 17.12.2016 bis 31.12.9999
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