Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle

JKAB-V - Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)
StF: BGBl. II Nr. 470/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 88/2010

BGBl. II Nr. 218/2012

BGBl. II Nr. 342/2014

BGBl. II Nr. 302/2015

BGBl. II Nr. 392/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 44 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 44 Abs. 7 und des § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird – betreffend § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 BWG mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen – verordnet:

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis JKAB-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2/1 JKAB-V