§ 3 JGG (weggefallen)

JGG - Jugendgerichtsgesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
§ 3 JGG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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