Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
(Anm.: § 23 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2003)Anmerkung, Paragraph 23, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2003,)
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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