Anl. 1 IV-V

IV-V - Integrationsvereinbarungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Deutsch-Integrationskurse

Rahmencurriculum

 

Allgemeine Bestimmungen und Zielsetzung

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen. lernen, lehren, beurteilen, Berlin ua., 2001, Langenscheidt) bietet die Grundlage zur Anlehnung an europaweite Standards für die curricularen Richtlinien.

Dieses Rahmencurriculum gibt gemäß den Bestimmungen der §§ 14 ff. NAG den inhaltlichen Rahmen von Deutsch-Integrationskursen für das Modul 1 der Integrationsvereinbarung vor. Die angebotenen Inhalte der Deutsch-Integrationskurse zielen auf den Erwerb produktiver und rezeptiver sprachlicher Fertigkeiten auf dem A2-Niveau entsprechend den Kann-Beschreibungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ab. Sie beziehen sich auf alltagstypische sprachliche Handlungsfelder einschließlich staatsbürgerlicher Elemente sowie auf Themen europäischer und demokratischer Grundwerte.

 

Die Lernenden

In den Deutsch-Integrationskursen wird die Heterogenität der Lernenden in Bezug auf Herkunft, Alter und Geschlecht ebenso berücksichtigt wie die individuellen Lernbiographien und Lernprozesse der Lernenden. Die Inhalte der Kurse, hier in weiterer Folge in Form von Handlungsfeldern angeführt, berücksichtigen diese Gegebenheiten. Die Lernenden sollen in der Lage sein, ihre Lebenssituation in Österreich einzuschätzen und sich in der österreichischen Alltags- und Berufswelt zurecht zu finden. Daher leisten die Deutsch-Integrationskurse einen wesentlichen Beitrag dazu, den Lernenden die Partizipation am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

 

Der Unterricht

Grundsätzlich gibt das Rahmencurriculum für Deutsch-Integrationskurse keine methodisch-didaktischen Vorgaben, empfiehlt jedoch vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Auffassung von Lernenden als Subjekte ihres eigenen Lernprozesses Methodenvielfalt bzw. die Anwendung verschiedener Ansätze oder Unterrichtsprinzipien bei der Erfüllung des Kurszieles im Sinne der Integrationsvereinbarung. Im Unterricht wird auf verschiedene Lerntypen eingegangen, der Prozess des „Lernen lernens“ durch die Vermittlung und Bewusstmachung von Prüfungs- und Lernstrategien unterstützt, sowie autonomes Lernen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten gefördert.

All diese Gegebenheiten erfordern vom einschlägig qualifizierten Lehrpersonal hohe Flexibilität sowie eine lerner/innenzentrierte Herangehensweise an die Planung und Gestaltung des Unterrichts einerseits, wie auch an die Gestaltung der eingesetzten Materialien andererseits.

 

Die Handlungsfelder

Das Rahmencurriculum für Deutsch-Integrationskurse versteht Sprachverwendung und Sprachlernen gemäß des handlungsorientierten Ansatzes des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sehr umfassend, da dieser neben kommunikativen Sprachkompetenzen auch die kognitiven und emotionalen Möglichkeiten, die Absichten von Menschen sowie das ganze Spektrum der Fähigkeiten, über die Menschen verfügen und die sie als sozial Handelnde einsetzen, berücksichtigt. Die Bewältigung kommunikativer Aufgaben umfasst auch das Bewusstsein über die Bedeutung von Sprache in der jeweiligen Gesellschaft sowie ihrer funktionalen Verwendung.

 

Diese Kompetenzen sollen in folgenden Handlungsfeldern erworben werden:

 

Einkauf: Ernährung, Lebensmittel, alltägliche Versorgung, Geld

 

Wohnen und Regionales: Wohnformen, Miete, lokale Umgebung

 

Gesundheit und Soziales: Gesundheits- und Sozialsystem, Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt

 

Bildung: Ausbildung (Schule, Fortbildung), eigene Identität (Lebenslauf, Biografisches, Kenntnisse, Fertigkeiten, Ziele), Erziehung, Kindergarten

 

Arbeitsmarkt: Arbeitssuche, Arbeit und Beruf, Wirtschaft, spezifische Berufsbereiche

 

Verkehr: Verkehrsmittel, Orientierung

 

Freizeit und Vereine: Hobby, Sport, Interessen, kulturelle Aktivitäten

 

Verwaltung: Ämter, Behörden, Banken, Versicherungen, Bürokratiebewältigung, Sozialsystem in Österreich, Verträge

 

Rechtsstaat und Werte: Grundwerte einer europäischen demokratischen Gesellschaft, Staatsform, politische Institutionen, Bundesländer, Geschichte

 

Interkultureller Dialog: Feste und Bräuche, kulturelle Gepflogenheiten

 

Landeskundliche Elemente sind integrativer Bestandteil der angeführten Handlungsfelder. Die Sensibilisierung für interkulturelle Aspekte gilt insbesondere für die beiden letztgenannten Handlungsfelder „Rechtsstaat und Werte“ und „Interkultureller Dialog“. Gerade hier soll der Deutschunterricht „Kenntnis, Bewusstsein und Verständnis von Ähnlichkeiten und Unterschieden verschiedener Welten und Kulturen“ sowie „das Bewusstsein über die eigenkulturell geprägte Wahrnehmung“ (Glaboniat, M. ua. (Hg.): Profile Deutsch, Niveaustufen A1-C2, Berlin ua., Langenscheidt 2005, S. 84 – nachfolgend Profile Deutsch genannt) fördern. Die reine Vermittlung von Zahlen, Daten und Fakten wird hier vom Rahmencurriculum ausdrücklich nicht gewünscht.

Bei der konkreten Auswahl der Themen im Rahmen der Kursplanung ist auf eine möglichst vielfältige und sinnvolle Zusammenstellung der hier genannten Handlungsfelder unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rahmenbedingungen wie zielgruppenspezifische Erfordernisse, regionale Besonderheiten, etc., zu achten.

 

Die Materialien

Die Verwendung möglichst authentischer und praxisnaher Unterrichtsmaterialien ist dringend geboten. Auch bei der Gestaltung eigener Materialien soll das Augenmerk auf Authentizität, Komplexität und hoher Relevanz für den Alltag der Lernenden liegen.

 

Kann-Beschreibungen Global

Auf detaillierte Formulierungen der Kann-Beschreibungen wird in diesem Rahmencurriculum verzichtet und auf die Ausführungen in Profile Deutsch, S. 116-126 verwiesen, um den Lehrenden als auch den Kursinstitutionen die Möglichkeit zu geben, ihre Kurse zielgruppenorientiert zu gestalten.

Die in der Folge bewusst global und exemplarisch gewählten Auszüge aus den Kann-Beschreibungen der Niveaustufe A2 gemäß Profile Deutsch stellen eine Auswahl der mündlichen und schriftlichen Kompetenzen dar, die die Lernenden in den Handlungsfeldern erwerben sollen.

 

Interaktion mündlich (Dialoge)

z.B.:

Kann über vertraute Themen einfach kommunizieren, wenn die Gesprächspartner langsam und in Standardsprache sprechen und er/sie von Zeit zu Zeit um Wiederholung oder Umformulierung bitten kann (Profile Deutsch S. 116).

 

Interaktion schriftlich (Korrespondenz)

z.B.:

Kann kurze persönliche Texte, die Sozialkontakten dienen und sich in einfacher Form auf Ereignisse und Wünsche beziehen, verstehen und mit einfachen sprachlichen Mitteln darauf reagieren (Profile Deutsch S. 118).

 

Rezeption mündlich (Hören)

z.B.:

Kann in Standardsprache gesprochene einfache Sätze, häufig gebrauchte Strukturen und Wörter aus wichtigen Alltagsbereichen (z.B. Informationen zur Person und Familie, Einkaufen, lokale Umgebung, Beschäftigung) verstehen (Profile Deutsch S. 120).

 

Rezeption schriftlich (Lesen)

z.B.:

Kann die Grundaussage einfacher und übersichtlicher Texte verstehen, die Bereiche und Bedürfnisse des alltäglichen Lebens betreffen (Profile Deutsch S. 121).

 

Produktion mündlich (Sprechen)

z.B.:

Kann sich mit einfachen Ausdrücken, Wendungen und Sätzen über alltägliche Aspekte der eigenen Lebensumgebung (z.B. Leute, Orte und Plätze, Arbeits- oder Studienerfahrungen) äußern (Profile Deutsch S. 123).

 

Produktion schriftlich (Schreiben)

z.B.:

Kann mit einfachen Ausdrücken und kurzen Sätzen über alltägliche Aspekte der eigenen Lebensumgebung (z.B. Leute, Orte und Plätze, Arbeits- oder Studienerfahrungen) einigermaßen korrekt schreiben (Profile Deutsch S. 125).

 

Prüfung

Den Abschluss des Deutsch-Integrationskurses bildet eine Abschlussprüfung zumindest auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der ÖsterreichischeIntegrationsfonds (ÖIF) stellt hierfür zwei Prüfungsformate zur Verfügung:

a)

den ÖIF-Test

b)

den Deutsch-Test für Österreich (DTÖ)

Beide Prüfungen, der ÖIF-Test und der DTÖ, werden von qualifizierten Prüfer/innen des ÖIF oder im Einvernehmen zwischen dem ÖIF und dem Kursinstitut durch jeweils eine/n qualifizierte/n Prüfer/in des ÖIF und des Kursinstitutes nach einheitlichen Standards durchgeführt. Die mündlichen Prüfungsgespräche werden von den Prüfer/innen bewertet. Die Auswertung der Prüfungsteile Hören und Lesen sowie die Feststellung des Gesamtergebnisses erfolgt zentral in Wien. Stichprobenkontrollen der Bewertungen der mündlichen Prüfungen sowie die Bewertung des Teiles Schreiben werden von qualifizierten Bewerter/innen des ÖIF durchgeführt.

Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt bis spätestens 2 Wochen nach der Prüfung.

Beide Prüfungen können als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Das Wiederholen einzelner Prüfungsteile ist nicht möglich.

In Kraft seit 01.07.2011 bis 31.12.9999
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