Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 113h des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152/1957, ist sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 15.11.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8h ISG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8h ISG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8h ISG