Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die von der FMA gemäß § 190 Abs. 2 Z 18 bis 20, Abs. 2a und § 190a verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
In Kraft seit 09.04.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 190c InvFG 2011
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 190c InvFG 2011 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 190c InvFG 2011