§ 190c InvFG 2011

Investmentfondsgesetz 2011

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.04.2022 bis 31.12.9999

Die von der FMA gemäß § 190 Abs. 2 Z 18 abis 20, Abs. 2a und § 190a verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.

Stand vor dem 08.04.2022

In Kraft vom 18.03.2016 bis 08.04.2022

Die von der FMA gemäß § 190 Abs. 2 Z 18 abis 20, Abs. 2a und § 190a verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.

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