Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Schulassistenzkräfte, die am 31. August 2025 in das Entlohnungsschema Ak eingereiht sind, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak2 einzureihen.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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