Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Teilnahme an Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 1 bis 3a, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag der Pädagogischen Hochschule durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
In Kraft seit 01.10.2021 bis 31.12.9999
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