Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) Fundstelle

GWG 2011 - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2024
  3. § 0 gültig von 17.11.2023 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2023
  4. § 0 gültig von 23.03.2023 bis 16.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2023
  5. § 0 gültig von 01.07.2022 bis 22.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2022
  6. § 0 gültig von 09.04.2022 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021
  7. § 0 gültig von 28.07.2021 bis 08.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021
  8. § 0 gültig von 27.07.2017 bis 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2017
  9. § 0 gültig von 01.09.2013 bis 26.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013
  10. § 0 gültig von 07.08.2013 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2013
  11. § 0 gültig von 22.11.2011 bis 06.08.2013

1. Teil
Grundsätze

§ 1.

Unmittelbare Bundesvollziehung (Anm.: Verfassungsbestimmung)

§ 2.

Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 3.

Anwendungsbereich

§ 4.

Ziele

§ 5.

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 6.

Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen

§ 7.

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Rechnungslegung, Vertraulichkeit, Auskunfts- und Einsichtsrechte, Verbot von Diskriminierung und Quersubventionen

§ 8.

Rechnungslegung, Verbot von Quersubventionen

§ 9.

Verbot von Diskriminierung

§ 10.

Auskunfts- und Einsichtsrechte

(Anm.:

§ 10a. Mitteilung von Insider-Informationen)

§ 11.

Vertraulichkeit

3. Teil
Der Betrieb von Netzen

1. Hauptstück
Markt- und Verteilergebiete

1. Abschnitt
Marktgebiete und Marktgebietsmanager

§ 12.

Marktgebiete

§ 13.

Marktgebietsmanager

§ 14.

Pflichten der Marktgebietsmanager

§ 15.

Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers

§ 16.

Allgemeine Bedingungen des Marktgebietsmanagers

2. Abschnitt
Verteilergebiete und Verteilergebietsmanager

§ 17.

Verteilergebietsmanager

§ 18.

Pflichten der Verteilergebietsmanager

(Anm.:

§ 18a. Strategische Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18b.

Beschaffung der strategischen Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18c.

Freigabe der strategischen Gasreserve (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft)

§ 18d.

Haftung (tritt mit Ablauf des 1.4.2027 außer Kraft))

§ 19.

Kooperation des Marktgebietsmanagers und des Verteilergebietsmanagers

§ 20.

Unabhängigkeit des Verteilergebietsmanagers

§ 21.

Verwaltung der Transportkapazitäten im Verteilergebiet

§ 22.

Langfristige und integrierte Planung

§ 23.

Überwachung der langfristigen und integrierten Planung

§ 24.

Entgelt für den Verteilergebietsmanager

§ 25.

Maßnahmen zur Beseitigung von kurz- oder mittelfristigen Kapazitätsengpässen

§ 26.

Allgemeine Bedingungen des Verteilergebietsmanagers

2. Hauptstück
Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

1. Abschnitt
Netzzugang

§ 27.

Netzzugang im Verteilernetz

§ 28.

Bedingungen des Netzzugangs zu Verteilerleitungsanlagen

§ 29.

Änderung von Netzbedingungen

§ 30.

Qualitätsstandards für die Netzdienstleistung für an das Netz angeschlossene Endverbraucher

§ 31.

Netzzugang im Fernleitungsnetz

§ 32.

Bedingungen des Netzzugangs zu Fernleitungen

§ 33.

Verweigerung des Netzzugangs

2. Abschnitt
Festlegungen zum Netzzugang

§ 34.

Kapazitätsermittlung

§ 35.

Erhöhung der ausweisbaren Kapazität

§ 36.

Kapazitätsangebot und -zuweisung

§ 37.

Angebot unterbrechbarer Kapazitäten

§ 38.

Handel mit Kapazitätsrechten

§ 39.

Online-Plattform für das Angebot von Kapazitäten

§ 40.

Anspruch auf Übertragung von Kapazitäten

§ 41.

Verfahren zur Festlegung durch Verordnung

3. Abschnitt
Ausnahmen vom Netzzugang

§ 42.

Neue Infrastrukturen

3. Hauptstück
Ausübungsvoraussetzungen für Netzbetreiber

1. Abschnitt
Voraussetzungen

§ 43.

Genehmigung

§ 44.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 45.

Technischer Betriebsleiter

§ 46.

Geschäftsführer

§ 47.

Betriebspflicht

2. Abschnitt
Haftpflicht

§ 48.

Haftungstatbestände

§ 49.

Haftungsgrenzen

§ 50.

Haftungsausschluss

§ 51.

Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung

3. Abschnitt
Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb eines Netzes

§ 52.

Endigungstatbestände

§ 53.

Entziehung

§ 54.

Umgründung

§ 55.

Auflösung einer eingetragenen Personengesellschaft

§ 56.

Zurücklegung der Genehmigung

§ 57.

Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung

4. Hauptstück
Betrieb von Netzen

1. Abschnitt
Verteilernetze

§ 58.

Pflichten der Verteilernetzbetreiber

§ 59.

Allgemeine Anschlusspflicht

§ 60.

Lastprofile

§ 61.

Informationspflichten

2. Abschnitt
Fernleitungsnetze

§ 62.

Pflichten der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 63.

Koordinierter Netzentwicklungsplan

§ 64.

Genehmigung des Netzentwicklungsplans

§ 65.

Überwachung des Netzentwicklungsplans

§ 66.

Kapazitäten für Lastflüsse in beide Richtungen

§ 66a.

Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen

§ 66b.

Übereinkommen über den Betrieb von Fernleitungen mit Drittstaaten

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 67.

Netzkopplungsvertrag

4. Teil
Virtueller Handelspunkt

§ 68.

Aufgaben und Pflichten des Betreibers des Virtuellen Handelspunktes

5. Teil
Systemnutzungsentgelt

1. Hauptstück
Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte

§ 69.

Feststellung der Kostenbasis

§ 70.

Systemnutzungsentgelte und Ausgleichszahlungen

§ 71.

Regulierungskonto

2. Hauptstück
Entgeltkomponenten

§ 72.

Bestimmung der Systemnutzungsentgelte

§ 73.

Netznutzungsentgelt im Verteilernetz

§ 74.

Netznutzungsentgelt im Fernleitungsnetz

§ 75.

Netzzutrittsentgelt

§ 76.

Netzbereitstellungsentgelt

§ 77.

Entgelt für Messleistungen

§ 78.

Entgelt für sonstige Leistungen

§ 78a.

Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte

3. Hauptstück
Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung

§ 79.

Kostenermittlung für Verteilernetzbetreiber

§ 80.

Finanzierungskosten für Verteilernetzbetreiber

§ 81.

Ermittlung des Mengengerüsts für Verteilernetzbetreiber

§ 82.

Kosten- und Mengenermittlung für Fernleitungsnetzbetreiber

4. Hauptstück
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 83.

Entgeltermittlung und Kostenwälzung

§ 84.

Netzebenen und Netzbereiche

6. Teil
Bilanzgruppensystem

1. Hauptstück
Verrechnungsstelle für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie (Bilanzgruppenkoordinator)

§ 85.

Ernennung

§ 86.

Voraussetzungen der Ernennung

§ 87.

Aufgaben

§ 88.

Allgemeine Bedingungen

§ 89.

Clearingentgelt

2. Hauptstück
Bilanzgruppen

§ 90.

Zusammenfassung der Netzbenutzer in Bilanzgruppen

§ 91.

Aufgaben und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 92.

Allgemeine Bedingungen der Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 93.

Zulassung von Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 94.

Widerruf und Erlöschen der Genehmigung

§ 95.

Zuweisung von Versorgern zu Bilanzgruppen

§ 96.

Betreiber des Virtuellen Handelspunktes

7. Teil
Speicherunternehmen

§ 97.

Zugang zu Speicheranlagen

§ 98.

Verfahren betreffend den Zugang zu Speicheranlagen

§ 99.

Speichernutzungsentgelte beim verhandelten Speicherzugang

§ 100.

Speichernutzungsentgelte beim regulierten Speicherzugang

§ 101.

Vorlage von Verträgen

§ 102.

Allgemeine Bedingungen für den Speicherzugang

§ 103.

Kapazitätsvergabeverfahren

§ 104.

Engpassmanagement

§ 104a.

Verlust der Rechte als Speicherunternehmen

§ 105.

Pflichten von Speicherunternehmen

§ 105a.

Ermächtigung für Ressortübereinkommen über gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen

8. Teil
Entflechtung

1. Hauptstück
Entflechtung von Verteilernetzbetreibern

§ 106.

Voraussetzungen

2. Hauptstück
Entflechtung von Speicherunternehmen

§ 107.

Voraussetzungen

§ 107a.

Zertifizierung von Speicherunternehmen

3. Hauptstück
Entflechtung von Fernleitungsnetzbetreibern

1. Abschnitt
Eigentumsrechtliche Entflechtung von Fernleitungsnetzbetreibern

§ 108.

Voraussetzungen

2. Abschnitt
Unabhängiger Netzbetreiber (Independent System Operator – ISO)

§ 109.

Voraussetzungen

§ 110.

Pflichten

§ 111.

Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzeigentümers

3. Abschnitt
Unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber (Independent Transmissionsystem Operator – ITO)

§ 112.

Vermögenswerte, Unabhängigkeit, Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr

§ 113.

Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers

§ 114.

Unabhängigkeit der Unternehmensleitung und der Beschäftigten

§ 115.

Unabhängigkeit des Aufsichtsorgans

§ 116.

Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbeauftragter

4. Abschnitt
Wirksamere Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers

§ 117.

Voraussetzungen

5. Abschnitt
Kombinationsnetzbetreiber

§ 118.

Kombinationsnetzbetreiber

6. Abschnitt
Verfahren in Bezug auf Fernleitungsnetzbetreiber

§ 119.

Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Fernleitungsnetzbetreiber

§ 120.

Verfahren zur Zertifizierung von Fernleitungsnetzbetreibern in Bezug auf Drittländer

9. Teil
Erdgashändler und Versorger

§ 121.

Pflichten

§ 121a.

Pflicht zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts (tritt mit 31.12.2027 außer Kraft)

10. Teil
Pflichten gegenüber Kunden

§ 122.

Netzzugangsberechtigung

§ 123.

Verfahren für Wechsel, Anmeldung, Abmeldung und Widerspruch

§ 123a.

Information der Kunden über Wechselmöglichkeiten

§ 124.

Grundversorgung

§ 124a.

Ersatzversorgung mit Energie

§ 125.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Erdgas

§ 126.

Mindestanforderungen an Rechnungen und Informations- und Werbematerial

§ 126a.

Verbrauchs- und Gaskosteninformation bei Messung durch intelligente Messgeräte

§ 126b.

Verbrauchs- und Gaskosteninformation ohne Messung durch intelligente Messgeräte

§ 127.

Abschaltung der Netzverbindung und Information der Kunden

§ 128.

Intelligente Messgeräte

§ 129.

Messdaten von intelligenten Messgeräten

(Anm.:

§ 129a.)

§ 129b.

Herkunftsnachweise für Gas

§ 129c.

Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten

§ 130.

Ausweisung der Herkunft (Labeling)

11. Teil
Überwachungsaufgaben

§ 131.

Überwachungsaufgaben

12. Teil
Streitbeilegung

§ 132.

Verfahren

13. Teil
Erdgasleitungsanlagen und Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes

1. Abschnitt
Beschaffenheit von Erdgasleitungsanlagen

§ 133.

Technische Mindestanforderungen an Leitungsanlagen

§ 133a.

Festsetzung eines Zielwertes für den technisch zulässigen Anteil an Wasserstoff in den Erdgasleitungsanlagen

2. Abschnitt
Errichtung und Auflassung von Erdgasleitungsanlagen

§ 134.

Genehmigungspflicht

§ 135.

Voraussetzungen

§ 136.

Vorprüfung

§ 137.

Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 138.

Parteien

§ 139.

Anzeigepflichten bei Betriebsbeginn und Betriebsende

§ 140.

Eigenüberwachung

§ 141.

Erlöschen der Genehmigung

§ 142.

Nicht genehmigte Erdgasleitungsanlagen

§ 143.

Einstweilige Sicherheitsmaßnahmen

§ 144.

Vorarbeiten zur Errichtung einer Erdgasleitungsanlage

3. Abschnitt
Enteignung

§ 145.

Enteignung

4. Abschnitt
Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes und Maßnahmen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen

§ 146.

Anwendungsbereich

14. Teil
Statistik

§ 147.

Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

15. Teil
Behörden und Verfahren

1. Abschnitt
Behörden

§ 148.

Zuständigkeit der Behörden in Gasangelegenheiten

2. Abschnitt
Vorprüfungsverfahren und Verfahren zur Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen

§ 149.

Vorprüfungsverfahren

§ 150.

Einleitung des Genehmigungsverfahrens

§ 151.

Genehmigungsverfahren und Anhörungsrechte

§ 152.

Verfahrenskonzentration

§ 153.

Erteilung der Genehmigung

§ 153a.

Sachverständige und Verfahrenskosten

3. Abschnitt
Verfahren bei der Durchführung von Enteignungen

§ 154.

Enteignungsverfahren

16. Teil
Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 155.

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

§ 156.

Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht

§ 157.

Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 158.

Automationsunterstützter Datenverkehr

17. Teil
Strafbestimmungen und Geldbußen

1. Hauptstück
Verwaltungsübertretungen

§ 159.

Allgemeine Strafbestimmungen

§ 160.

Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 161.

Konsensloser Betrieb

§ 162.

Preistreiberei

§ 163.

Besondere Bestimmungen über Verwaltungsstrafverfahren

2. Hauptstück
Geldbußen

§ 164.

Diskriminierung und weitere Geldbußentatbestände

§ 165.

Beteiligte Unternehmen und Rechtsnachfolge

§ 166.

Bemessung

§ 167.

Verjährung

3. Hauptstück
Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 168.

Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

(Anm.:

§ 168a. Missbrauch einer Insider-Information)

18. Teil
Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 169.

Inkrafttreten

§ 170.

Übergangsbestimmungen

§ 170a.

Übergangsbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2017

§ 171.

Vollziehung

(Anm.:

Anlagen 1 bis 3 (zu § 84)

Anlage 4 (zu § 146 Abs. 2))

In Kraft seit 06.07.2024 bis 31.12.9999
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