Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 15 der Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 15, der Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.
In Kraft seit 29.08.2014 bis 31.12.9999
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