Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(zu § 84)(zu Paragraph 84,)Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1
1.Ziffer einsdie Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis zu den Speicheranlagen Thann, Puchkirchen, 7Fields und Haidach (Westschiene);
2.Ziffer 2die Südleitung 2 bis Wr. Neustadt Knoten und die Südleitung 3 bis Eggendorf, Fortsetzung der Südleitung 3 in die Steiermark bis TAG-Weitendorf (Südschiene);
3.Ziffer 3die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Z 1 und Z 2 benannten Leitungen;die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Ziffer eins und Ziffer 2, benannten Leitungen;
4.Ziffer 4die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Z 1 genannten Leitungen;die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
5.Ziffer 5die Leitung zwischen WAG-Rainbach und die unter Z 1 genannten Leitungen;Rainbach und die unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
6.Ziffer 6die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Z 1 und Z 2 genannten Leitungen;die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Leitungen;
7.Ziffer 7die Leitung EGO zwischen Eggendorf und Lichtenwörth;
8.Ziffer 8die Leitung Ost bis Edelsthal;
9.Ziffer 9die Stichleitung Südost bis Wilfleinsdorf;
10.Ziffer 10die Stichleitung Hornstein;
11.Ziffer 11die Stichleitung TAG zwischen Eggendorf GCA und Wr. Neustadt Knoten;
12.Ziffer 12die Leitung Nord zwischen GCA Laa/Thaya über die Messübergabeanlage Laa/Thaya West und Laa/Staatsgrenze;
13.Ziffer 13die Leitung zwischen der WAG-Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Z 5 genannten Leitung;Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Ziffer 5, genannten Leitung;
14.Ziffer 14das Primärverteilungssystem 2 (PVS 2), das sind die zur Verteilung bestimmten Leitungsanlagen des Primärverteilungssystems der GCA;
15.Ziffer 15die Abzweigstationen der Gas Connect Austria GmbH auf TAG und WAG;
16.Ziffer 16die Verbindungsleitung zwischen WAG-Abzweigstation Kirchberg und den unter Z 1 genannten Leitungen;Abzweigstation Kirchberg und den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
17.Ziffer 17die Leitung zwischen der TAG-Abzweigstation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung);
19.Ziffer 19die Leitung von Reitsham bis Freilassing und zur Übergabestation in Hochfilzen;
20.Ziffer 20die Leitung von Hochfilzen bis zur Staatsgrenze bei Kiefersfelden;
21.Ziffer 21die Süd 1 Leitung zwischen Wiener Neustadt und Semmering.
In Kraft seit 17.11.2023 bis 31.12.9999
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