Anl. 2 GWG 2011

Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2014 bis 31.12.9999
(zu § 84) Fernleitungsanlagen
  1. 1.Ziffer einsdie Trans-Austria-Gasleitung (TAG);
  2. 2.Ziffer 2die West-Austria-Gasleitung (WAG);
  3. 3.Ziffer 3das Primärverteilungssystem 1 (PVS 1);
  4. 4.Ziffer 4die Hungaria-Austria-Leitung (HAG);
  5. 5.Ziffer 5die Süd-Ost-Leitung (SOL);
  6. 6.Ziffer 6die Penta West;
  7. 7.Ziffer 7die Kittsee-Petrzalka-Gasleitung (KIP).
Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 15 der OMV Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 15, der OMV Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.

Stand vor dem 28.08.2014

In Kraft vom 22.11.2011 bis 28.08.2014
(zu § 84) Fernleitungsanlagen
  1. 1.Ziffer einsdie Trans-Austria-Gasleitung (TAG);
  2. 2.Ziffer 2die West-Austria-Gasleitung (WAG);
  3. 3.Ziffer 3das Primärverteilungssystem 1 (PVS 1);
  4. 4.Ziffer 4die Hungaria-Austria-Leitung (HAG);
  5. 5.Ziffer 5die Süd-Ost-Leitung (SOL);
  6. 6.Ziffer 6die Penta West;
  7. 7.Ziffer 7die Kittsee-Petrzalka-Gasleitung (KIP).
Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 15 der OMV Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 15, der OMV Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.

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