Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
DIENSTZWEIGEVERZEICHNIS
für Musikschullehrer nach den Bestimmungen des III. Abschnittes
Dienstzweig Nr.
Verwendung
Entlohnungsgruppen
108
Musikschullehrer
ms1 – ms4
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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