§ 20 GTG Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von

1.

Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und

2.

Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4

vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der Anlage 1 hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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