Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von
1.Ziffer einsArbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und
2.Ziffer 2Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4
vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der Anlage 1 hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.
In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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