§ 20 GTG Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO

Gentechnikgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.9999
Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO

Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von

1.

erstmaliger Arbeiten des Typs Amit GVM in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2,der Sicherheitsstufe 3 und 4,

2.

erstmaliger Arbeiten des Typs Bmit GVM in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2, 3 undder Sicherheitsstufe 4 und

3. weiterer Arbeiten des Typs B in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2, 3 und 4

vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter AnschlußAnschluss der in der Anlage 1 hiefürhierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in drei Kopieneiner Kopie vorzulegen.

Stand vor dem 30.06.2002

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.06.2002
Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO

Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von

1.

erstmaliger Arbeiten des Typs Amit GVM in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2,der Sicherheitsstufe 3 und 4,

2.

erstmaliger Arbeiten des Typs Bmit GVM in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2, 3 undder Sicherheitsstufe 4 und

3. weiterer Arbeiten des Typs B in einer gentechnischen Anlage in den Sicherheitsstufen 2, 3 und 4

vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter AnschlußAnschluss der in der Anlage 1 hiefürhierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in drei Kopieneiner Kopie vorzulegen.

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