zur Erhebung der durch ELGA verfügbar gemachten ELGA-Gesundheitsdaten gemäß § 14 Abs. 2 unentgeltlich.zur Erhebung der durch ELGA verfügbar gemachten ELGA-Gesundheitsdaten gemäß Paragraph 14, Absatz 2, unentgeltlich.
(2)Absatz 2Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, dürfen ungeachtet ihrer Rechtsform nicht als Auftragsverarbeiter für ELGA ausgeschlossen werden, sobald sie die Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 erfüllen.Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO), die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, dürfen ungeachtet ihrer Rechtsform nicht als Auftragsverarbeiter für ELGA ausgeschlossen werden, sobald sie die Voraussetzungen des Paragraph 28 a, Absatz eins, erfüllen.
(3)Absatz 3ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht Verantwortliche (Art. 4 Z 7 DSGVO)ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht Verantwortliche (Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO)
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