§ 385 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2020 in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2021 die §§ 378 Abs. 3 bis 5 und 384 samt Überschrift;

2.

rückwirkend mit 1. Mai 2020 die §§ 164 Abs. 4 und 164a samt Überschrift.

In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
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