Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2025
(1)Absatz einsEs treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 in Kraft:Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2015, in Kraft:
1.Ziffer einsmit 1. Jänner 2016 die §§ 29a Abs. 1 erster Satz, 30 Abs. 4, 32 Abs. 2 erster und zweiter Satz sowie 339 Abs. 4;mit 1. Jänner 2016 die Paragraphen 29 a, Absatz eins, erster Satz, 30 Absatz 4,, 32 Absatz 2, erster und zweiter Satz sowie 339 Absatz 4 ;,
2.Ziffer 2mit 1. Jänner 2016 die §§ 14f in der Fassung der Z 1, 27 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 3 sowie 29 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Z 6 und 9;mit 1. Jänner 2016 die Paragraphen 14 f, in der Fassung der Ziffer eins,, 27 Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung der Ziffer 3, sowie 29 Absatz eins und 2 in der Fassung der Ziffer 6 und 9;
3.Ziffer 3mit dem nach § 675 Abs. 3 ASVG durch Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt, jedoch jedenfalls nicht vor 1. Jänner 2016, die §§ 14f Abs. 1 in der Fassung der Z 2, 27 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 4 sowie 29 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Z 7 und 10.mit dem nach Paragraph 675, Absatz 3, ASVG durch Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt, jedoch jedenfalls nicht vor 1. Jänner 2016, die Paragraphen 14 f, Absatz eins, in der Fassung der Ziffer 2,, 27 Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung der Ziffer 4, sowie 29 Absatz eins und 2 in der Fassung der Ziffer 7 und 10.
(2)Absatz 2Die §§ 27a und 27d samt Überschriften, 29 Abs. 1a sowie 319 Abs. 1 Z 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.Die Paragraphen 27 a und 27d samt Überschriften, 29 Absatz eins a, sowie 319 Absatz eins, Ziffer 2, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(3)Absatz 3Abweichend von § 29 Abs. 2 in der Fassung der Z 9 beträgt der anzuwendende Prozentsatz für das Jahr 2016 192%.Abweichend von Paragraph 29, Absatz 2, in der Fassung der Ziffer 9, beträgt der anzuwendende Prozentsatz für das Jahr 2016 192%.
In Kraft seit 15.08.2015 bis 31.12.9999
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