§ 350 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 193 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 130/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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