Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den mit dem Sicherheitsunternehmer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn der Sicherheitsunternehmer eine Vertragsbedingung nach § 10 nicht erfüllt oder ein von ihm mit der Durchführung der Sicherheitskontrolle Beauftragter seine Befugnisse überschreitet oder seine Pflichten verletzt (§ 11 Abs. 1). Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den mit dem Sicherheitsunternehmer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn der Sicherheitsunternehmer eine Vertragsbedingung nach Paragraph 10, nicht erfüllt oder ein von ihm mit der Durchführung der Sicherheitskontrolle Beauftragter seine Befugnisse überschreitet oder seine Pflichten verletzt (Paragraph 11, Absatz eins,).
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