Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) Fundstelle

GlBG - Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  3. § 0 gültig von 22.03.2020 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  4. § 0 gültig von 01.07.2017 bis 21.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  5. § 0 gültig von 01.08.2013 bis 30.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2013
  6. § 0 gültig von 01.03.2011 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2011
  7. § 0 gültig von 03.07.2008 bis 28.02.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2008
  8. § 0 gültig von 01.07.2004 bis 02.07.2008

I. Teil

Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Gleichstellung

§ 3.

Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

§ 4.

Gleichbehandlungsgebot in der sonstigen Arbeitswelt

§ 5.

Begriffsbestimmungen

(Anm.: § 5a.)Anmerkung, Paragraph 5 a,)

§ 6.

Sexuelle Belästigung

§ 7.

Belästigung

§ 8.

Positive Maßnahmen

§ 9.

Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung

§ 10.

Strafbestimmungen

§ 11.

Entlohnungskriterien

§ 11a.

Einkommensbericht

§ 12.

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 13.

Benachteiligungsverbot

§ 14.

Förderungsmaßnahmen

§ 15.

Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen

II. Teil

Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)

§ 16.

Geltungsbereich

§ 17.

Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

§ 18.

Gleichbehandlungsgebot in der sonstigen Arbeitswelt

§ 19.

Begriffsbestimmungen

§ 20.

Ausnahmebestimmungen

§ 21.

Belästigung

§ 22.

Positive Maßnahmen

§ 23.

Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung

§ 24.

Strafbestimmungen

§ 25.

Entlohnungskriterien

§ 26.

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 27.

Benachteiligungsverbot

§ 28.

Förderungsmaßnahmen

§ 29.

Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen

III. Teil

Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

1. Abschnitt

§ 30.

Geltungsbereich

§ 31.

Gleichbehandlungsgebot

§ 32.

Begriffsbestimmungen

§ 33.

Ausnahmebestimmungen

§ 34.

Positive Maßnahmen

§ 35.

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 36.

Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum

§ 37.

Strafbestimmungen

§ 38.

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 39.

Benachteiligungsverbot

§ 40.

Förderungsmaßnahmen

2. Abschnitt

Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

§ 40a.

Geltungsbereich

§ 40b.

Gleichbehandlungsgebot, Begriffsbestimmungen, Rechtsfolgen

§ 40c.

Verpflichtung zur Schaffung oder Benennung einer unabhängigen Stelle

IV. Teil

Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft

§ 41.

Geltungsbereich

§ 42.

Gleichstellung

§ 43.

Gleichbehandlungsgebot

§ 44.

Begriffsbestimmungen

§ 45.

Ausnahmebestimmungen

§ 46.

Sexuelle Belästigung

§ 47.

Belästigung

§ 48.

Positive Maßnahmen

§ 49.

Gebot der geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Stellenausschreibung

§ 50.

Entlohnungskriterien

§ 51.

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 52.

Benachteiligungsverbot

§§ 53.

und 54. Aufgaben einer Gleichbehandlungskommission

§ 55.

Anwältin für Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsbeauftragte/r

§ 56.

Veröffentlichung

§ 57.

Auskunftspflicht

§ 58.

Strafbestimmungen

V. Teil

Schlussbestimmungen

§ 59.

Verweisungen

(Anm.: § 60 Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19)Anmerkung, Paragraph 60, Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19)

§ 61.

Begründungspflicht des Gerichtes

§ 62.

Nebenintervention

§ 62a.

Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

§ 63.

Inkrafttreten

§ 64.

Vollziehung

In Kraft seit 01.11.2023 bis 31.12.9999
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