Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) Fundstelle

GGBG - Gefahrgutbeförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2018
  3. § 0 gültig von 24.05.2012 bis 12.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012
  4. § 0 gültig von 21.05.2011 bis 23.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2011
  5. § 0 gültig von 01.08.2007 bis 20.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2007
  6. § 0 gültig von 28.10.2005 bis 31.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2005
  7. § 0 gültig von 25.05.2002 bis 27.10.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2002
  8. § 0 gültig von 01.09.1998 bis 24.05.2002

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 1a.

Verweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte

§ 2.

Anzuwendende Vorschriften

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Verpackungen, Container und Tanks; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge

§ 4.

Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks

§ 5.

Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe

§ 6.

Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen

3. Abschnitt
Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung

§ 7.

Pflichten von Beteiligten

§ 8.

Beförderungsgenehmigung

§ 9.

Ausnahmebewilligung

§ 10.

Ergänzende generelle Regelungen

§ 11.

Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)

§ 12.

Meldungen von Ereignissen (Anm.: Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern)

§ 12a.

Sicherung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 14.

Besondere Ausbildung der Lenker

§ 15.

Kontrollen auf der Straße

§ 15a.

Mängeleinstufung

§ 16.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 17.

Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung

§ 20.

Kontrollen in Unternehmen

§ 21.

Amtshilfe

§ 22.

Kontrollberichte

5. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 24.

Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung

6. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen

§ 25.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 26.

Ausbildung von Sachkundigen

§ 27.

Kontrollen auf Wasserstraßen

§ 28.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 29.

Kontrollen in Unternehmen

§ 30.

Amtshilfe

7. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr

§ 31.

Besondere Ausbildung

8. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt

§ 32.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 33.

Besondere Ausbildung

§ 34.

Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen

9. Abschnitt
Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 35.

Zuständige Behörden

§ 36.

Sachverständige

§ 37.

Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren

§ 38.

In- und Außerkrafttreten

§ 39.

Übergangsbestimmungen

§ 40.

Vollziehung

(Anm.:

§ 41. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2018)

In Kraft seit 13.07.2018 bis 31.12.9999
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