Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) Fundstelle

Gefahrgutbeförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2018 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2018
  3. § 0 gültig von 24.05.2012 bis 12.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012
  4. § 0 gültig von 21.05.2011 bis 23.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2011
  5. § 0 gültig von 01.08.2007 bis 20.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2007
  6. § 0 gültig von 28.10.2005 bis 31.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2005
  7. § 0 gültig von 25.05.2002 bis 27.10.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2002
  8. § 0 gültig von 01.09.1998 bis 24.05.2002

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 1a.

Verweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte

§ 2.

Anzuwendende Vorschriften

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Verpackungen, Container und Tanks; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge

§ 4.

Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks

§ 5.

Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe

§ 6.

Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen

3. Abschnitt
Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung

§ 7.

Pflichten von Beteiligten

§ 8.

Beförderungsgenehmigung

§ 9.

Ausnahmebewilligung

§ 10.

Ergänzende generelle Regelungen

§ 11.

Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)

§ 12.

Meldungen von Ereignissen (Anm.: Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern)

§ 12a.

Sicherung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 14.

Besondere Ausbildung der Lenker

§ 15.

Kontrollen auf der Straße

§ 15a.

Mängeleinstufung

§ 16.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 17.

Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung

§ 20.

Kontrollen in Unternehmen

§ 21.

Amtshilfe

§ 22.

Kontrollberichte

5. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 24.

Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung

6. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen

§ 25.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 26.

Ausbildung von Sachkundigen

§ 27.

Kontrollen auf Wasserstraßen

§ 28.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 29.

Kontrollen in Unternehmen

§ 30.

Amtshilfe

7. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr

§ 31.

Besondere Ausbildung

8. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt

§ 32.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 33.

Besondere Ausbildung

§ 34.

Kontrollen (Anm.: Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen)

9. Abschnitt
Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 35.

Zuständige Behörden

§ 36.

Sachverständige

§ 37.

Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren

§ 38.

In- und Außerkrafttreten

§ 39.

Übergangsbestimmungen

§ 40.

Vollziehung

§ 41. Bezugnahme auf Richtlinien

(Anm.:

§ 41. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2018)

Stand vor dem 12.07.2018

In Kraft vom 24.05.2012 bis 12.07.2018
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2018
  3. § 0 gültig von 24.05.2012 bis 12.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012
  4. § 0 gültig von 21.05.2011 bis 23.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2011
  5. § 0 gültig von 01.08.2007 bis 20.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2007
  6. § 0 gültig von 28.10.2005 bis 31.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2005
  7. § 0 gültig von 25.05.2002 bis 27.10.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2002
  8. § 0 gültig von 01.09.1998 bis 24.05.2002

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 1a.

Verweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte

§ 2.

Anzuwendende Vorschriften

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Verpackungen, Container und Tanks; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge

§ 4.

Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks

§ 5.

Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe

§ 6.

Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen

3. Abschnitt
Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung

§ 7.

Pflichten von Beteiligten

§ 8.

Beförderungsgenehmigung

§ 9.

Ausnahmebewilligung

§ 10.

Ergänzende generelle Regelungen

§ 11.

Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)

§ 12.

Meldungen von Ereignissen (Anm.: Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern)

§ 12a.

Sicherung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 14.

Besondere Ausbildung der Lenker

§ 15.

Kontrollen auf der Straße

§ 15a.

Mängeleinstufung

§ 16.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 17.

Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung

§ 20.

Kontrollen in Unternehmen

§ 21.

Amtshilfe

§ 22.

Kontrollberichte

5. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 24.

Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung

6. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen

§ 25.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 26.

Ausbildung von Sachkundigen

§ 27.

Kontrollen auf Wasserstraßen

§ 28.

Anordnung der Unterbrechung der Beförderung

§ 29.

Kontrollen in Unternehmen

§ 30.

Amtshilfe

7. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr

§ 31.

Besondere Ausbildung

8. Abschnitt
Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt

§ 32.

Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 33.

Besondere Ausbildung

§ 34.

Kontrollen (Anm.: Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen)

9. Abschnitt
Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 35.

Zuständige Behörden

§ 36.

Sachverständige

§ 37.

Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren

§ 38.

In- und Außerkrafttreten

§ 39.

Übergangsbestimmungen

§ 40.

Vollziehung

§ 41. Bezugnahme auf Richtlinien

(Anm.:

§ 41. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2018)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten