§ 81 GeoLT 2005 Änderung der Geschäftsordnung

GeoLT 2005 - Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung müssen selbstständig eingebracht werden. Über solche Anträge müssen schriftliche Ausschussberichte erstattet werden, wenn an dem Antrag wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2015

In Kraft seit 16.06.2015 bis 31.12.9999
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