§ 81 GeoLT 2005 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2015 bis 31.12.9999

Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung müssen selbstständig eingebracht und nach besonderer Verhandlung der Beschlussfassung unterzogen werden. Über solche Anträge müssen schriftliche Ausschussberichte erstattet werden, wenn an dem Antrag wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2015

Stand vor dem 15.06.2015

In Kraft vom 25.10.2005 bis 15.06.2015

Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung müssen selbstständig eingebracht und nach besonderer Verhandlung der Beschlussfassung unterzogen werden. Über solche Anträge müssen schriftliche Ausschussberichte erstattet werden, wenn an dem Antrag wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2015

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten